Die neue Webseite der Alpengruss Musikanten ist nun ONLINE
Wir wünschen viel Spaß an eurer Seite.
Umsetzung mittels CMS (WordPress)
Bearbeitung der Daten: Kunde selbst
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Vor Behörden hat wohl jeder gesetzestreue Bundesbürger eine gewisse Ehrfurcht und dass eine Unternehmensanmeldung im bundesdeutschen Bürokratiedschungel auch mal umfangreich und teuer werden kann, überrascht da wenig. Doch hier gilt es, als angehender Unternehmer Vorsicht walten zu lassen: Nicht überall wo Behörde drauf steht, ist auch Behörde drin.
Will man ein Unternehmen gründen, ist einer der ersten Gänge der zum Notar, um eine Eintragung beim Handelsregister vorzunehmen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Unternehmen eines bestimmten geografischen Gebietes eingetragen werden. In den Auszügen des Handelsregisters werden alle Gesellschafter eines Unternehmens aufgelistet und die Anteile, die sie am Stammkapital des jeweiligen Unternehmens haben. Ändern sich die Firmendaten, die Gesellschafterverteilung oder die Gesellschafterliste ist stets auch eine Änderung im Handelsregister erforderlich.
Das Handelsregister kann durch jeden Bundesbürger kostenlos eingesehen werden und wird je nach Land von unterschiedlichen Institutionen geführt. In Deutschland und Österreich sind Amtsgerichte für das Handelsregister zuständig und in der Schweiz Handelregisterämter. Dem Handelsregister kommt so eine gewisse Transparenzfunktion zu, die das deutsche Unternehmertum ordnet.
Das Register setzt sich aus zwei Handelsregister-Abteilungen zusammen. In Abteilung A (HRA) finden sich Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine, während in Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften gelistet sind. Das Handelsregister wird nach einer EU-Richtlinie seit 2007 vollständig elektronisch geführt, sodass eine Handelsregister-Anmeldung – was eine Neueintragung, aber auch eine Veränderung oder Löschung umfassen kann – elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen muss.
Handelsregister-Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag und eine ausbleibende Firmen-Eintragung kann mit zum Teil hohen Strafen belegt werden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist dann erforderlich, wenn ein Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb darstellt (mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden). Eine solche Eintragung erfordert stets den Gang zum Notar, weshalb auf postalische Angebote, wie sie im Folgenden thematisiert werden, auch nicht unbedacht eingegangen werden sollte.
Für Eintragungen in das Handelsregister und für das Ausdrucken von Handelsregister-Auszügen werden Gebühren nach der Kostenordnung (KostO) erhoben, sodass eine Handelsregister-Anmeldung für gewöhnlich im Rahmen von 100,00 Euro für eine Erstanmeldung und rund 50,00 Euro für Änderungen liegt (hinzu kommen natürlich noch die Kosten für den Notar), während der Abruf einer Gesellschafterliste über das Internet-Portal des Handelsregisters nur 1,50 Euro kostet.
Doch es häuft sich die Anzahl externer Anbieter, die versuchen, mit dem Handelsregister Geld zu machen. Dies kann zwei Formen annehmen: Verschiedene Drittanbieter bieten das Downloaden von Gesellschafterlisten von GmbHs und anderen Rechtsformen zu erhöhten Preisen an. Oder aber Firmen offerieren frisch gegründeten Unternehmen eine Eintragung in ihr Register, welches von der Aufmachung jedoch gezielt dem Handelsregister ähnelt und natürlich wesentlich teurer ist.
Wissen über die Gesellschafter-Strukur der Konkurrenz ist eine hilfreiche strategische Information, für die viele Unternehmer bereit sind, gutes Geld zu bezahlen. Eine Gesellschafterliste lässt sich beim Online-Portal des Handelsregisters mittlerweile schon für 1,50 Euro abrufen, vor Ort ist sogar eine kostenlose Einsicht möglich.
Daher gilt es, im Internet Vorsicht walten zu lassen, fordern doch Drittanbieter teilweise bis zu 13,00 Euro und mehr für eine Gesellschafterliste ein – das Achteinhalbfache der Summe, die das Handelsregister aufruft. Einige dieser Anbieter aggregieren mehrere Quellen für Firmendaten und verkaufen die gesammelten Daten teurer weiter, nachdem sie diese in ihrem System verarbeitet haben. Hier gilt es, sich besonders vor möglichen Abos in Acht zu nehmen, die dann dauerhaft hohe Kosten bedeuten. Wer den sicheren und kostenfreundlicheren Weg beschreiten möchte, sollte sich stets an die gängigen öffentlichen Stellen halten.
Eine andere Variante, bei Handelsregister-Eintragungen viel Geld zu lassen, besteht auch im umgekehrten Fall: durch die Eintragung. Findige Drittanbieter versenden an frisch gegründete Unternehmen Briefe, die den Eindruck offizieller Schreiben erwecken. Darin kommt es zu einer Veröffentlichungsofferte, laut der das betreffende Unternehmen seinen Firmendatensatz in das Register des Anbieters eintragen lassen kann.
Quelle: gruenderszene.de
Gute Erfahrungen mit einer Datensicherung mache ich seit über 10 Jahren mit der Firma Drive Snapshot. Dieses Tool ist übersichtlich, klein, von der Konsole startbar und es gibt wirtklich so fast keine Grenzen, was die Parameter betreffen ! Ich setzte das ganze ein, um meine komplette Festplatte über FTP zu sichern. Die Sicherung funktioniert auch, wenn der User am PC nicht angemeldet ist, weil man den PC evtl. in der Nacht automatisch starten läßt.
Hier ein Auszug wie ich es einsetze:
Aufgabensteuerung:
Ich nutze 2 Scripte, ein VollBackup und Zeitweise ein Differntielles Backup
Voll Backup
C:
cd \Users\Public\
snapshot64.exe HD1:* ftp://<username>:<passwort>@<ftp-adresse>/verzeichnis/Backup-$weekday-$disk.sna -O%public%\$disk.hsh
if errorlevel 1 goto fehlerset SMTP=<mail Server>
set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
set BODY=Backup erfolgreich
set FROM=<email Adresse>
set TO=<email Adresse>
powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“
exit:fehler
set SMTP=<mail Server>
set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
set BODY=Backup NICHT erfolgreich
set FROM=<email Adresse>
set TO=<email Adresse>
powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“
Differntielles Backup
C:
cd \Users\Public\
snapshot64.exe HD1:* ftp://<username>:<passwort>@<ftp-adresse>/verzeichnis/Backup-$weekday-$disk.sna -h%public%\$disk.hsh
if errorlevel 1 goto fehlerset SMTP=<mail Server>
set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
set BODY=Backup erfolgreich
set FROM=<email Adresse>
set TO=<email Adresse>
powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“
exit:fehler
set SMTP=<mail Server>
set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
set BODY=Backup NICHT erfolgreich
set FROM=<email Adresse>
set TO=<email Adresse>
powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“
Seit Jahren ist es möglich, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren. In der vergangenheit gab es allerdings hierbei öfters Probleme. Diese Probleme wurden durch die Bundesnetzagentur nun weitghehend abgeschafft. Trotzdem treten Probleme auf. Wir zeigen Ihnen was Sie tun können, und welche Rechte Sie als Kunde haben.
Keine Abschaltung bei Vertragsende:
Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung:
Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Reduzierung der Entgelte und taggenaue Abrechnung:
Sollte der Anbieterwechsel zum vereinbarten Termin nicht realisiert werden können, muss der abgebende Anbieter Sie als Kunden bis zum nächstmöglichen Umschaltungstermin weiterversorgen.
Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn das abgebende Unternehmen nachweist, dass Sie als Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten haben. Der abgebende Anbieter hat in diesem Fall gegenüber Ihnen als Teilnehmer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen.
Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Der Anspruch des aufnehmenden Unternehmens auf Entgeltzahlung gegenüber dem Teilnehmer entsteht jedoch nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.
Die AVM Fritzbox gibt es in vielen Modellen, Variationen und Ausprägungen. Ein Merkmal welches die Box haben kann ist, daß sie mit einer speziellen Firmware-Version betrieben wird. Diese Firmware lässt sich auch ohne Weiteres nicht ändern. Nur speziell vom Anbieter freigegebene Versionen und Updates lassen sich einspielen. Ein großer Nachteil für den Kunden ist, daß Updates die von AVM veröffentlich wurden nicht sofort auf der Box nutzbar sind. Die Endanwender sind auf den Anbieter angewiesen, der eine speziell angepasste Version veröffentlichen bzw. freigeben muß.
Ein Grund warum Anbieter das machen ist, daß sie einen Bezug zur Firma herstellen wollen. Dabei werden meist in den Menüs entsprechend Firmenlogos und Schriftzüge angezeigt. Auch werden oft die Firmwares im Funktionumfang beschnitten, um den Supportumfang bei Fragen und Problemen möglichst niedrig zu halten.
Debranding
AVM Fritzboxen lassen sich jedoch mit wenigen einfachen Schritten in eine normale Standardversion zurückflashen. (mehr …)
Im Netzwerk- und Freigabecenter kann man seit Windows 7 das Netzwerkprofil bzw. den Netzwerktyp festlegen. Zur Auswahl stehen dabei drei Möglichkeiten:
Bei Windows 8.1 wurden die drei Netzwerkprofile umbenannt:
Außerdem funktioniert der Profilwechsel nicht mehr. Diese Tatsache ist besonders ärgerlich, wenn man bei einer neuen Netzwerkverbindung fälschlicherweise “Öffentliches Netzwerk” auswählt, es sich aber eigentlich um ein privates Netzwerk handelt. Was kann man dagegen tun? (mehr …)