Kategorie: Tipps und Tricks

  • Unerlaubte Telefon­werbung (Cold Calls)

    Unertlaubte Telefonwerbung
    Unertlaubte Telefonwerbung

    Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Dies hat der Gesetzgeber in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Fehlt die Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Die Bundesnetzagentur kann Unerlaubte Telefonwerbung/Cold Calls nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro ahnden.

    Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.

    Ein bloßer Anrufversuch kann nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist verboten und stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die Bundesnetzagentur verfolgt wird. Dass der Anrufer bei einem Werbeanruf nicht die Anzeige der Rufnummer unterdrücken darf, ist in § 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geregelt.

    Wie Sie einen Verstoß bei uns melden können, erfahren Sie unter Beschwerde einreichen.

  • Datensicherung mit eMail Versand

    Drivesnapshot by Tom Ehlert
    Drivesnapshot by Tom Ehlert

    Gute Erfahrungen mit einer Datensicherung mache ich seit über 10 Jahren mit der Firma Drive Snapshot. Dieses Tool ist übersichtlich, klein, von der Konsole startbar und es gibt wirtklich so fast keine Grenzen, was die Parameter betreffen ! Ich setzte das ganze ein, um meine komplette Festplatte über FTP zu sichern. Die Sicherung funktioniert auch, wenn der User am PC nicht angemeldet ist, weil man den PC evtl. in der Nacht automatisch starten läßt.

    Hier ein Auszug wie ich es einsetze:

     

    Aufgabensteuerung:

    • Task erstellen
    • SNAPSHOT.EXE ausführen als SYSTEM
    • Zeit einstellen
    • Batch Datei erstellen, und diese ausführen lassen !

    Ich nutze 2 Scripte, ein VollBackup und Zeitweise ein Differntielles Backup

    Voll Backup

    C:
    cd \Users\Public\
    snapshot64.exe HD1:* ftp://<username>:<passwort>@<ftp-adresse>/verzeichnis/Backup-$weekday-$disk.sna -O%public%\$disk.hsh
    if errorlevel 1 goto fehler

    set SMTP=<mail Server>
    set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
    set BODY=Backup erfolgreich
    set FROM=<email Adresse>
    set TO=<email Adresse>
    powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“
    exit

    :fehler
    set SMTP=<mail Server>
    set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
    set BODY=Backup NICHT erfolgreich
    set FROM=<email Adresse>
    set TO=<email Adresse>
    powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“

     

    Differntielles Backup

    C:
    cd \Users\Public\
    snapshot64.exe HD1:* ftp://<username>:<passwort>@<ftp-adresse>/verzeichnis/Backup-$weekday-$disk.sna -h%public%\$disk.hsh
    if errorlevel 1 goto fehler

    set SMTP=<mail Server>
    set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
    set BODY=Backup erfolgreich
    set FROM=<email Adresse>
    set TO=<email Adresse>
    powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“
    exit

    :fehler
    set SMTP=<mail Server>
    set SUBJECT=Reportmailer (<Name>)
    set BODY=Backup NICHT erfolgreich
    set FROM=<email Adresse>
    set TO=<email Adresse>
    powershell -ExecutionPolicy Unrestricted -c „Send-MailMessage -To ‚%TO%‘ -Subject ‚%SUBJECT%‘ -Body ‚%BODY%‘ -SmtpServer ‚%SMTP%‘ -From ‚%FROM%’“

     

  • Providerwechsel

    Anbieterwechsel Festnetz

    Seit Jahren ist es möglich, seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren. In der vergangenheit gab es allerdings hierbei öfters Probleme. Diese Probleme wurden durch die Bundesnetzagentur nun weitghehend abgeschafft. Trotzdem treten Probleme auf. Wir zeigen Ihnen was Sie tun können, und welche Rechte Sie als Kunde haben.

    Keine Abschaltung bei Vertragsende:
    Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.

    Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung:
    Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

    Reduzierung der Entgelte und taggenaue Abrechnung:
    Sollte der Anbieterwechsel zum vereinbarten Termin nicht realisiert werden können, muss der abgebende Anbieter Sie als Kunden bis zum nächstmöglichen Umschaltungstermin weiterversorgen.
    Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn das abgebende Unternehmen nachweist, dass Sie als Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten haben. Der abgebende Anbieter hat in diesem Fall gegenüber Ihnen als Teilnehmer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen.

    Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Der Anspruch des aufnehmenden Unternehmens auf Entgeltzahlung gegenüber dem Teilnehmer entsteht jedoch nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.

    Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html
  • AVM FritzBox de(branden)

    telnetDie AVM Fritzbox gibt es in vielen Modellen, Variationen und Ausprägungen. Ein Merkmal welches die Box haben kann ist, daß sie mit einer speziellen Firmware-Version betrieben wird. Diese Firmware lässt sich auch ohne Weiteres nicht ändern. Nur speziell vom Anbieter freigegebene Versionen und Updates lassen sich einspielen. Ein großer Nachteil für den Kunden ist, daß Updates die von AVM veröffentlich wurden nicht sofort auf der Box nutzbar sind. Die Endanwender sind auf den Anbieter angewiesen, der eine speziell angepasste Version veröffentlichen bzw. freigeben muß.

    Ein Grund warum Anbieter das machen ist, daß sie einen Bezug zur Firma herstellen wollen. Dabei werden meist in den Menüs entsprechend Firmenlogos und Schriftzüge angezeigt. Auch werden oft die Firmwares im Funktionumfang beschnitten, um den Supportumfang bei Fragen und Problemen möglichst niedrig zu halten.

    Debranding
    AVM Fritzboxen lassen sich jedoch mit wenigen einfachen Schritten in eine normale Standardversion zurückflashen. (mehr …)